Sollen Ärzte zur Verhinderung von Krankheiten gezielte Änderungen des menschlichen Erbguts vornehmen?

Foto: Alena Schmick

Unsere Podiumsdiskussion am 6. November 2018 im STATE Studio Berlin zum Thema „Zukunft der menschlichen Reproduktion“. Hier finden sie unsere Fotostrecke der Abschlussveranstaltung und den Talk von Sascha Karberg zur Zukunft der menschlichen Reproduktion.

 

 

 

 


Der Ergebnisbericht des Bürgerdelphi Keimbahntherapie steht ab dem 06. November zur Verfügung: Ein separates Methodenpapier informiert über das innovative Beteiligungsformat, das für das Bürgerdelphi verwendet wurde.

 

 

 

 

 

 

 


Das Bürgerdelphi Keimbahntherapie

Fotos: Annette Leßmöllmann, Theresa Jentsch

Dürfen wir die genetische Ausstattung eines Embryos und seiner zukünftigen Nachkommen verändern, wenn wir einen Gen-Defekt feststellen, der mit einer Krankheit einhergeht? Diese so genannte „Keimbahntherapie“ könnte bald machbar sein. Im August 2017 berichtete das Fachjournal Nature von den erfolgreichen Versuchen von US-Forschern, aus dem Erbgut befruchteter menschlicher Eizellen ein Gen zu entfernen, das für Herzleiden verantwortlich ist. Das dabei verwendete Verfahren wird als Genomeditierung bezeichnet. (Hier ein zusammenfassender Bericht dazu im Tagesspiegel.)

Gerade wegen ihrer Erfolgsaussichten ist die Keimbahntherapie auch besonders umstritten – stellt sie doch einen gentechnischen Eingriff in die Natur des Menschen dar. Von den Folgen des Eingriffes ist nicht nur das betreffende Individuum betroffen, sondern alle nachfolgenden Generationen. Für den Gesetzgeber besteht hier Klärungs- und Handlungsbedarf. Trotz eines grundsätzlichen Verbotes sind in Deutschland einige tief eingreifende Keimbahninterventionen, die der Forschungsfreiheit dienen sollen, bislang von Verboten ausgenommen. Auch eine Lockerung bisheriger Restriktionen ist denkbar. So hat, was das ebenfalls als Keimnbahntherapie zählende Verfahren des Mitochondrientransfers („Drei-Eltern-Baby„) betrifft, etwa das britische Parlament in einer Aufsehen erregenden Entscheidung vom Februar 2015 die Behandlung bestimmter Gendefekte mithilfe des sogenannten Mitochondrientransfers für zulässig erklärt.

Vor diesem Hintergrund hat das Projekt Bürgerdelphi Keimbahntherapie (BueDeKa) mit Bürgerinnen und Bürgern einen Diskurs über die Keimbahntherapie geführt . Die etwa 30 Mitwirkenden informierten sich in dem Prozess über die wissenschaftlichen Einschätzungen zu Risiken und Nutzen der Keimbahntherapie und bildeten sich eine fundierte Meinung zu den ethischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen. Die Resultate werden ein einem Ergebnisbericht zusammengefasst, der am 06. November der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

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In der begleitenden Evaluation wird geklärt, wie sich das innovative Beteiligungsverfahren qualitativ von vergleichbaren Beteiligungsverfahren unterscheidet und ob und wie sich spontane Meinungen und Urteile der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Prozess durch Information und Reflektion verändern.

 

Förderer
Das Projekt „Bürger-Delphi Keimbahntherapie (BueDeKa): Sollen gezielte Veränderungen des menschlichen Erbgutes zugelassen werden?“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms zu den ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten (ELSA) der modernen Lebenswissenschaften gefördert.

Projektdauer: Herbst 2017 – Anfang 2019

Beteiligte Wissenschaftler
Sebastian Cacean
Prof. Dr. Annette Leßmöllmann

Kooperationspartner
Dr. Ralf Grötker (Explorat Forschung & Kommunikation) [/wpex]